Energiepreise und Zinsen steigen. Immobilienbesitzer, die knapp kalkuliert haben, können durch solche Entwicklungen leicht in Schwierigkeiten kommen. Möglicherweise waren schon die Baukosten höher als geplant. Oder ein Anschlusskredit ist nicht mehr zu den erwarteten Konditionen möglich. Unter Umständen kann dies bedeutet, dass die Immobilie kurzfristig verkauft werden muss, um Schulden zu tilgen und Kredite rechtzeitig bedienen zu können, damit sich die Kosten insgesamt nicht noch weiter nach oben drehen. In solchen Fällen sollte ein Notverkauf in Betracht gezogen werden.
Was ist ein Notverkauf?
Man spricht von einem Notverkauf, wenn eine Immobilie, eine Aktie oder ein anderer Vermögenswert schnell verkauft werden muss. Notverkäufe führen oft zu einem finanziellen Verlust für den Verkäufer, welcher häufig aufgrund des Zeitdrucks einen geringeren Preis für sein Objekt akzeptieren muss. Die Gründe für einen Notverkauf können so mannigfaltig sein wie das Leben selbst: Jobverlust, Scheidung oder das Verpassen einer Finanzierung sind nur einige der möglichen Hintergründe, die einem Verkäufer keinen anderen Ausweg lassen, bevor es zur Zwangsversteigerung kommt.
Doch was ist nun zu beachten, wenn Sie wirklich Ihre Wohnung oder Ihr Haus binnen kürzester Zeit zu einem angemessenen, marktüblichen Preis verkaufen möchten? Als Immobilien-Experten haben wir für Sie einige Tipps zusammengestellt, die Ihnen helfen können, den Überblick zu behalten.
Tipp 1: Lieber auf den Profi vertrauen, anstatt auf eigene Faust zu handeln.
Potenzielle Hauskäufer sind oft auf der Suche nach Schnäppchen, insbesondere auf Verkäufermärkten. Eine der größten Gelegenheiten, ein Schnäppchen zu machen, ist der Kauf einer Immobilie, die unter dem Marktwert gekauft werden kann, weil der Eigentümer z.B. die Hypothek nicht begleichen kann. Verkäufer sollten daher immer versuchen durch eine kluge Vorgehensweise ihre finanziellen Einbußen so gering wie möglich zu halten – auch wenn die Zeit drängt. Maison Immobilien kann als kompetenter Immo-Partner mit einem Team aus überaus erfahrenen Maklern an Ihrer Seite den Verkauf Ihrer Liegenschaft professionell vorbereiten und vorantreiben. Denn besonders kurzfristige Verkaufserfolge gelingen meist nur, wenn ein Profi mit lokaler Marktkenntnis das Ruder übernimmt.
Tipp 2: Gehen Sie strategisch vor.
Vermeiden Sie Kurzschlussreaktionen oder Übersprungshandlungen, die nur zu oft aus einem Konflikt hervorgehen. Besonders in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage (hohe Inflation, steigende Zinsen) ist es für unerfahrene Verkäufer oft nicht einfach, einen kühlen Kopf zu bewahren. Es geht darum die wichtigsten Vermarktungsschritte vor dem Haus- oder Wohnungs-Verkauf im Auge zu behalten und eine zu niedrige Preisgestaltung zu vermeiden. Mit einer Immobilienbewertung vom Profi sind Sie stets auf der sicheren Seite.
Tipp 3: Vermeiden Sie Zwangsversteigerungen.
Ein seriöser Makler wird Ihnen sagen, was auf dem Spiel steht, wenn Sie nicht binnen kürzester Zeit einen Interessenten für Ihre Liegenschaft finden können – dann droht nämlich die Zwangsversteigerung, die es für Sie als Verkäufer um jeden Preis zu vermeiden gilt. Bei einer Zwangsversteigerung werden Objekte leider oft weit unter ihrem Wert verkauft.
Tipp 4: Lassen Sie den Wert Ihrer Immobilie professionell ermitteln.
Grundlage eines jeder erfolgreichen Vermittlung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses an einen neuen Eigentümer ist die professionelle Wertermittlung und Unterstützung beim Verkauf durch einen Makler. Ihr Grundeigentum lässt sich nur dann zu einem höheren Preis vermitteln, wenn Sie es schaffen die potenziellen Käufer anzusprechen, deren Vorstellungen von einem neuen Zuhause sich möglichst mit Ihrem Angebot decken. Als Makler helfen wir Ihnen nicht nur bei der Wahl der richtigen Vermarktungsstrategie, sondern auch alle verkaufsrelevanten Unterlagen zusammenzutragen. Das erspart Ihnen Zeit und möglicherweise auch Ärger. Ungenauigkeiten, die bei einem Verkauf auf Zeit leicht passieren, können im Nachgang wiederum viel Geld oder Abschläge bei der Kaufsumme fordern.
Tipp 5: Erstellen Sie ein Exposé, das sich sehen lassen kann.
Ein aussagekräftiges Exposé sollte genau auf Ihre Zielgruppe zugeschnitten sein. So sparen Sie sich zeitliche Aufwände für unnötige Besichtigungen. Bereits vor dem Besichtigungstermin sollten durch das Exposé nahezu alle potenziellen Fragen Ihrer Interessenten beantwortet sein. Wichtig sind aussagekräftige, professionelle Fotos, die den Interessenten verstehen lassen, wie die räumliche Aufteilung aussieht. Im Idealfall transportieren die Fotos auch Charme oder die Besonderheiten Ihrer Immobilie. Wenn Sie einen sonnigen Balkon haben, dann sollte das auf den Fotos zu erkennen sein. Profis machen solche Fotos daher auch immer zu den jeweils besten Tageszeiten. Ein Grundriss ist immer von Vorteil und vermeidet viele mögliche Missverständnisse. Wichtig, sind aber auch die Texte, die Ihre Immobilie beschreiben. Hier müssen Fehler und falsche Angaben unbedingt vermieden werden. Es gilt, nichts zu beschönigen oder auszulassen.
Tipp 6: Bauen Sie auch bei Preisverhandlungen auf einen Profi an Ihrer Seite.
Gehen Sie davon aus, dass ein möglicher Interessent auch trotz eines Maklers mit Ihnen verhandeln wollen wird. Wie behalten Sie also einen kühlen Kopf bei der Preisverhandlung rund um Ihr Objekt? Als ortskundige und professionelle Makler kennen wir den Immobilienmarkt in Ihrer Region und wissen, wie Sie Ihr Objekt mit der höchsten Rentabilität verkaufen können. Wir führen die Preisverhandlung mit professioneller und ruhiger Hand ganz in Ihrem Sinne.
Tipp 7: Machen Sie Ihre Liegenschaft nicht zum Schnäppchen.
Leider gibt es immer wieder im Leben unvorhersehbare Situationen, in denen z.B. eine Immobilie möglichst schnell verkauft werden muss. Sollten auch Sie in eine finanzielle Schieflage geraten sein, so sollten Sie jetzt so schnell wie möglich handeln. Es gibt durchaus Möglichkeiten zu vermeiden, Ihre Immobilie unter Wert zu verkaufen. Wir helfen Ihnen gerne.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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